3.
Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist, haben Sie das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet.